Rechtsprechung
   VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19913
VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20 (https://dejure.org/2020,19913)
VG Hannover, Entscheidung vom 23.07.2020 - 10 B 3846/20 (https://dejure.org/2020,19913)
VG Hannover, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 10 B 3846/20 (https://dejure.org/2020,19913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 18 Abs 1 Buchst b EUV 2016/679; § 123 Abs 1 VwGO
    Datenübermittlung; Demokratieprinzip; Einschränkung der Datenverarbeitung; mitgliedschaftlicher Unterlassungsanspruch; Pflegekammer; Prozessstandschaft

  • kanzlei.biz

    Antrag auf Unterlassung der Mitgliederbefragung einer Pflegekammer erfolglos

  • datenschutz.eu

    Kein subjektiver Anspruch auf Einschränkung der Datenverarbeitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen die durch Ministerium geplante Befragung der Mitglieder der Pflegekammer abgelehnt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Bayern, 21.11.2016 - 15-VIII-14

    Regelungen über unverbindliche Volksbefragungen in Bayern verfassungswidrig

    Auszug aus VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20
    Denn anders als in der in Bezug genommenen verfassungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 21.11.2016 - Vf. 15-VIII-14 u. a., juris) betrifft die Befragung zur Arbeit und zum Fortbestand der Pflegekammer einen konkreten Gegenstand der funktionalen Selbstverwaltung und damit einen Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, in dem das Demokratiegebot des Art. 20 Abs. 2 GG offen für Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt ist, die vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.7.2017 - 1 BvR 2222/12 -, juris Rn. 114).
  • VG Berlin, 17.04.2013 - 3 K 325.11

    Feststellungsklage über Rechte des Fakultätsrats der Charité; fehlende

    Auszug aus VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20
    So ist auch für den Fall, dass auch Teile von Organen Rechte des gesamten Organs gerichtlich geltend machen können, entweder zumindest eine Bevollmächtigung durch das Gesamtorgan oder eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich (VG Berlin, Urteil vom 17.4.2013 - 3 K 325/11 -, BeckRS 2013, 54049, beck-online).
  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 21 BV 04.3175

    Apothekerkammerrecht: Mitgliedschaft in einer privatrechtlichen Dachorganisation

    Auszug aus VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20
    Soweit sich der mitgliedschaftliche Unterlassungsanspruch auch dagegen richten kann, dass die Kammer die zugewiesenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnimmt, setzt er im Übrigen voraus, dass über den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG hinaus eigene Rechte des Betroffenen verletzt werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 26.6.2007 - 21 BV 04.3175 -, juris).
  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Hannover, 23.07.2020 - 10 B 3846/20
    Denn anders als in der in Bezug genommenen verfassungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 21.11.2016 - Vf. 15-VIII-14 u. a., juris) betrifft die Befragung zur Arbeit und zum Fortbestand der Pflegekammer einen konkreten Gegenstand der funktionalen Selbstverwaltung und damit einen Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, in dem das Demokratiegebot des Art. 20 Abs. 2 GG offen für Formen der Organisation und Ausübung von Staatsgewalt ist, die vom Erfordernis lückenloser personeller demokratischer Legitimation aller Entscheidungsbefugten abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.7.2017 - 1 BvR 2222/12 -, juris Rn. 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht